Service
Sorry, für die unsaubere und zuweilen unübersichtliche Formatierung der Serviceseite. Eine Neuordnung hat sich als recht langwierig
herausgestellt.
Darum habe ich mich dazu entschieden, sie so, wie sie eben jetzt ist, zu veröffentlichen. Die Seite wird natürlich weiter bearbeitet und
in eine ansprechende Form gebracht.
Versetzungsordnung
Die Versetzungsordnung
ist wie wohl so ziemlich alle Gesetzestexte ein etwas spröder Text. Wir versuchen, die Versetzungsordnung mit eigenen Worten zu erklären:
Die Versetzungsordnung unterscheidet zwischen Fächern und Kernfächern.
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, das 4. Kernfach und NWA
(Naturwissenschaftliches Arbeiten).
Das 4. Kernfach ist nach Schülerwahl entweder Französisch, Mensch und Umwelt oder Natur und Technik.
Fächer sind alle anderen Fächer.
Dabei bilden die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst eine Sonderstellung:
Wenn aufgrund der Noten in diesen Fächern eine Versetzung nicht möglich wäre, dann zählt nur einmal die beste Note.
- Versetzt wird man, wenn keine Note schlechter als 4 ist.
- Versetzt wird man, wenn nur eine Note schlechter als 4 ist und ein Ausgleich besteht:
- Kernfach 5: Ausgleich durch Kernfach 3
- Kernfach 6: kein Ausgleich möglich
- Sonstiges Fach 5: Ausgleich durch 3
- Sonstiges Fach 6: Ausgleich durch eine 2 oder zweimal 3
- Versetzt wird man, wenn höchstens drei Noten schlechter als 4 sind und ein Ausgleich besteht:
- Kernfach 5: Jede Kernfach 5 durch Kernfach 2
- Kernfach 6: kein Ausgleich möglich
- Sonstiges Fach 5: Jede 5 durch eine 2 oder zweimal 3
- Sonstiges Fach 6: Jede 6 durch eine 1 oder zweimal 2
(Die Notenangaben zum Ausgleich sind Mindestangaben: wird z.B. eine 2 gefordert kann auch mit einer 1 ausgeglichen werden.
Jede Note kann natürlich nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.)
Wir haben versucht, die Versetzungsordnung mit eigenen Worten zu erläutern. Letzendlich verbindlich ist der offizielle Text.
Für die Abschlussprüfung
gelten noch die speziellen Regeln für die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung.
Schulbesuchsverordnung
Es besteht die Pflicht, die Schule zu besuchen. Im Fall der Verhinderung (Krankheit oder Sonstiges) ist die Schule unverzüglich zu informieren.
Die Fristen sind geregelt:
Spätestens am zweiten Tag ist die Schule zu informieren.
(Wir bitten darum, schon am ersten Tag dem Sekretariat vor Schulbeginn das Fehlen telefonisch mitzuteilen.)
Bei nicht schriftlicher Information ist diese binnen dreier Tage nachzureichen.
Wir vermerken die Anzahl der unentschuldigten (=nicht fristgerecht entschuldigten) Fehltage im Zeugnis.
Sie können hier die originale
Schulbesuchsverordnung einsehen.
Downloads
Manche Downloads werden als PDF-Dateien angeboten:

Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss in Bezug auf Links! Danke.
Allgemein
Für Lehrer
Eintrag Aktuelles, Termin auf Homepage
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Links
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Beratung (sozialpädagische, psychologische etc.)
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Schulsozialarbeiter
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Herr Oertle heißt unser Schulsozialarbeiter an der FRS.
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ResetDrogen
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Hilfsangebot der Stadt Karlsruhe an Jugendliche mit Drogenproblemen.
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Tel.: 0721 / 60561070
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Schulpsych. Beratungsstelle. Momentan wird die Homepage umgebaut.
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Sozialer Dienst
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der Stadt Karlsruhe: Sozial- und Jugenddezernat.
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Tel.: 0180 / 266 22 464
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Mobbing-Hotline der Rehaklinik Glotterbad. Besetzt montags bis freitags von 8 - 22 Uhr.
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Tel.: 0721 / 133 5623
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Info-Netzwerk. Informations- und Kontaktstelle Lebens- und Berufsorientierung für junge Menschen und Eltern. Beraten wird in
deutscher, englischer, griechischer, russischer oder türkischer Sprache.
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Die Internetpräsenz der Jugendagenturen Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist Eure Internetplattform zu den Themen Freizeit, Schule,
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Zuletzt aktualisiert am: 14.09.2011
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